Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
-
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Angebote, Aufträge und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen RS-SkyCapture, Inhaber Sebastian Reif, Gerberstr. 14, 87719 Mindelheim (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.
1.2
Die AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen Drohnenfotografie, Drohnenvideografie, klassische Fotografie, Videografie, Filmproduktion, Bildbearbeitung, Videoschnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung, Erstellung von Social-Media-Inhalten, Immobilienaufnahmen, Baustellendokumentationen, Eventbegleitungen, Imagefilme, Werbeaufnahmen sowie für damit zusammenhängende Beratungs-, Planungs-, Organisations-, Reise-, Datenbereitstellungs- und Nachbearbeitungsleistungen.
1.3
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird hierauf in der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich hingewiesen. Fehlt ein solcher Hinweis, gilt die betreffende Bestimmung für beide Kundengruppen, soweit gesetzlich zulässig.
1.5
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen annimmt.
1.6
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt einer Individualvereinbarung ist die jeweils getroffene Vereinbarung maßgeblich. Ergänzend gelten diese AGB, soweit die Individualvereinbarung keine abweichende Regelung enthält.
1.7
Diese AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wurde und in zumutbarer Weise die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Bei Vertragsschlüssen per E-Mail, über ein Online-Formular oder über eine Website sollen die AGB dem Auftraggeber vor Abgabe seiner Vertragserklärung zugänglich gemacht und speicherbar zur Verfügung gestellt werden.
1.8
Die AGB erfassen auch Nachträge, Zusatzaufträge, Erweiterungen und Änderungen eines bestehenden Projekts, sofern die Parteien für die betreffende Zusatzleistung keine abweichende Regelung treffen. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Aufnahmetage, weitere Flugtermine, zusätzliche Schnittfassungen, nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Nutzungsrechte oder die erneute Bereitstellung bereits ausgelieferter Dateien.
1.9
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Dienstleistungsvertrag, dem Projektbriefing oder sonstigen in Textform getroffenen Vereinbarungen. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: erstens individuelle Vereinbarung, zweitens Auftragsbestätigung beziehungsweise angenommenes Angebot, drittens Leistungsbeschreibung oder Projektanlage und viertens diese AGB.
1.10
Für einzelne Projekte können ergänzende besondere Bedingungen vereinbart werden, insbesondere besondere Flug- und Sicherheitsbedingungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Nutzungsrechtevereinbarungen, Model Releases, Grundstücks- oder Objektfreigaben, Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten oder projektspezifische technische Spezifikationen. Solche ergänzenden Bedingungen werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie wirksam vereinbart wurden.
1.11
Die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Änderungen der AGB nach Vertragsschluss wirken sich auf bereits geschlossene Verträge nur aus, wenn die Parteien eine entsprechende Änderung ausdrücklich vereinbaren oder eine gesetzlich zulässige Änderungsklausel im Einzelfall greift.
1.12
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge über Dienstleistungen und damit verbundene digitale Arbeitsergebnisse. Soweit im Einzelfall körperliche Produkte wie Datenträger, Drucke, Fotobücher oder sonstige Waren geliefert werden, gelten diese AGB ergänzend, soweit im Angebot oder in gesonderten Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
-
2.1 Angebote
Angebote von RS-SkyCapture sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail-Bestätigung oder tatsächliche Aufnahme der Leistung zustande.
2.3 Auftragserteilung
Aufträge können schriftlich, per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erteilt werden.
2.4 Leistungsumfang
Maßgeblich ist ausschließlich der in Angebot oder Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang.
2.5 Änderungswünsche
Nachträgliche Änderungen werden gesondert vereinbart und können zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen verursachen.
2.6 Termine
Terminangaben gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2.7 Genehmigungen
Erforderliche Genehmigungen oder Zutrittsrechte des Auftraggebers müssen rechtzeitig vorliegen.
2.8 Wetter und Sicherheit
Drohnenflüge erfolgen ausschließlich bei geeigneten Wetter- und Sicherheitsbedingungen. Erforderliche Verschiebungen begründen keinen Mangel der Leistung.
2.9 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
2.10 Teilbeauftragungen
Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.11 Ablehnung
RS-SkyCapture kann Aufträge ablehnen, wenn gesetzliche Vorgaben, Sicherheitsaspekte oder behördliche Beschränkungen entgegenstehen.
2.12 Textform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sollen mindestens in Textform dokumentiert werden.
-
3.1 Allgemeines
RS-SkyCapture erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Drohnenfotografie, Luftvideografie, Fotografie, Videografie, Bild- und Videobearbeitung sowie verwandte Mediendienstleistungen.
3.2 Maßgeblicher Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Kreative Gestaltung
Die gestalterische Umsetzung erfolgt nach fachlichem Ermessen. Soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden, besitzt RS-SkyCapture künstlerische Freiheit hinsichtlich Bildgestaltung, Perspektiven, Schnitt und Farbkorrektur.
3.4 Drohneneinsätze
Drohnenflüge erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie nur bei geeigneten Wetter- und Sicherheitsbedingungen.
3.5 Leistungsänderungen
Zusätzliche Aufnahmen, Nachbearbeitungen oder Änderungswünsche nach Auftragserteilung stellen Zusatzleistungen dar und können gesondert berechnet werden.
3.6 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und erforderlichen Freigaben rechtzeitig bereit.
3.7 Termine
Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder ungeeigneter Wetterbedingungen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
3.8 Fremdleistungen
Soweit erforderlich, können geeignete externe Dienstleister eingesetzt werden. RS-SkyCapture bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
3.9 Lieferung
Die Übergabe erfolgt grundsätzlich digital über einen vereinbarten Datentransfer. Andere Übergabeformen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.10 Abnahme
Der Auftraggeber prüft die gelieferten Leistungen unverzüglich und teilt erkennbare Mängel zeitnah mit.
3.11 Nicht geschuldete Leistungen
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, Genehmigungen, Reiseleistungen oder Veröffentlichungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
3.12 Dokumentation
RS-SkyCapture kann interne Arbeitsunterlagen, Flugprotokolle und Sicherungsdateien zu Dokumentationszwecken aufbewahren, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen.
-
4.1 Bereitstellung von Informationen
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und Vorgaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Zutritt und Zugänglichkeit
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die vereinbarten Aufnahmeorte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und notwendige Zutrittsberechtigungen vorliegen.
4.3 Genehmigungen
Soweit Genehmigungen, Einwilligungen oder Freigaben Dritter erforderlich sind, beschafft diese grundsätzlich der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.4 Ansprechpartner
Für die Dauer des Projekts benennt der Auftraggeber eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, die kurzfristig erreichbar ist.
4.5 Sicherheitsinformationen
Der Auftraggeber informiert vor Beginn der Arbeiten über bekannte Gefahrenquellen, Sicherheitsvorschriften, Sperrbereiche oder sonstige Einschränkungen am Einsatzort.
4.6 Wetter- und Terminflexibilität
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Drohneneinsätze von Wetter, Sichtverhältnissen und gesetzlichen Flugbeschränkungen abhängen. Erforderliche Terminverschiebungen sind zu akzeptieren.
4.7 Änderungswünsche
Änderungen des Leistungsumfangs sind möglichst frühzeitig mitzuteilen. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert vergütet werden.
4.8 Mitwirkung bei Abnahmen
Der Auftraggeber prüft die gelieferten Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist und teilt erkennbare Mängel oder Änderungswünsche nachvollziehbar mit.
4.9 Folgen fehlender Mitwirkung
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, können sich Termine angemessen verschieben. Entstehende Mehrkosten oder Wartezeiten können nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.
4.10 Datengrundlagen
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Daten, Logos, Texte oder sonstige Inhalte sichert dieser zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
4.11 Zusammenarbeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einer kooperativen Zusammenarbeit, um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten.
4.12 Dokumentation
RS-SkyCapture ist berechtigt, projektbezogene Kommunikation und Freigaben zum Nachweis der Vertragsdurchführung zu dokumentieren.
-
5.1 Vergütung
Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – als Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
5.2 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, insbesondere zusätzliche Flugzeiten, Nachbearbeitungen, Anfahrten oder Änderungswünsche, werden gesondert berechnet.
5.3 Reisekosten
Fahrt-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, sofern dies vorab vereinbart wurde.
5.4 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung, sofern keine Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart wurden.
5.5 Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
5.6 Abschlagszahlungen
Bei größeren Projekten kann RS-SkyCapture angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen verlangen.
5.7 Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
5.8 Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Zahlung kann die Herausgabe oder Freischaltung von Bild- und Videodateien zurückgestellt werden, soweit gesetzlich zulässig.
5.9 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
5.10 Preisanpassungen
Ändert sich der Leistungsumfang nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers, wird die Vergütung entsprechend angepasst.
5.11 Zahlungsarten
Zahlungen können per Überweisung oder nach gesonderter Vereinbarung über andere angebotene Zahlungsmethoden erfolgen.
5.12 Eigentums- und Nutzungsrechte
Eingeräumte Nutzungsrechte richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung und werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung wirksam, soweit gesetzlich zulässig.
-
6.1 Terminvereinbarung
Aufnahmetermine und Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
6.2 Durchführung der Leistung
RS-SkyCapture erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften und anerkannter Standards.
6.3 Lieferfristen
Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn alle erforderlichen Informationen, Freigaben und Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vorliegen.
6.4 Wetterbedingte Verschiebungen
Drohnenflüge können bei ungeeigneten Wetterverhältnissen, schlechter Sicht oder Sicherheitsrisiken verschoben werden. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.
6.5 Behördliche Einschränkungen
Kommt es aufgrund behördlicher Auflagen, Flugverbotszonen oder sonstiger gesetzlicher Beschränkungen zu Verzögerungen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
6.6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände, verlängern die Leistungsfrist für die Dauer der Behinderung.
6.7 Verzögerungen durch den Auftraggeber
Verzögert sich die Durchführung aufgrund fehlender Mitwirkung oder verspäteter Freigaben des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
6.8 Teilleistungen
Soweit zumutbar, ist RS-SkyCapture berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und bereits fertiggestellte Leistungen bereitzustellen.
6.9 Lieferform
Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich digital über einen vereinbarten Datentransfer. Abweichende Lieferformen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6.10 Annahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die vertragsgemäß angebotene Leistung nicht an, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Annahmeverzug.
6.11 Nachfrist
Soweit gesetzlich erforderlich, ist vor der Geltendmachung weitergehender Rechte eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen.
6.12 Kommunikation
Terminänderungen werden den Vertragsparteien unverzüglich mitgeteilt. Beide Seiten bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung.
-
7.1 Sicherheitsvorrang
Die Sicherheit von Personen, Sachwerten und Luftverkehr hat jederzeit Vorrang vor der Durchführung des Auftrags.
7.2 Wetterbedingungen
Drohnenflüge werden nur bei geeigneten Wetterbedingungen durchgeführt. Insbesondere starker Wind, Niederschlag, Gewitter, Nebel oder unzureichende Sicht können eine Verschiebung erforderlich machen.
7.3 Entscheidung über die Flugdurchführung
Die Entscheidung, ob ein Flug sicher durchgeführt werden kann, trifft ausschließlich RS‑SkyCapture bzw. die verantwortliche Fernpilotin oder der verantwortliche Fernpilot.
7.4 Flugverbotszonen
Kann der Einsatz aufgrund gesetzlicher Flugbeschränkungen, temporärer Sperrgebiete oder fehlender Freigaben nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart, soweit dies möglich ist.
7.5 Behördliche Anordnungen
Verzögerungen oder Ausfälle infolge behördlicher Maßnahmen, Auflagen oder Genehmigungsverfahren begründen keinen Mangel der Leistung.
7.6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, befreien die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten, soweit gesetzlich zulässig.
7.7 Terminverschiebungen
Wird ein Termin aus Sicherheitsgründen verschoben, stimmen die Parteien zeitnah einen Ersatztermin ab.
7.8 Zusatzkosten
Entstehen durch vom Auftraggeber veranlasste Terminänderungen zusätzliche Kosten, können diese nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.
7.9 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber informiert unverzüglich über Umstände am Einsatzort, die den sicheren Flugbetrieb beeinträchtigen können.
7.10 Teilweise Durchführung
Ist nur ein Teil der vereinbarten Leistungen sicher möglich, kann dieser nach Abstimmung erbracht werden.
7.11 Dokumentation
Sicherheitsrelevante Entscheidungen und wetterbedingte Verschiebungen können dokumentiert werden.
7.12 Gesetzliche Vorschriften
Alle Flüge erfolgen ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden luftrechtlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen.
-
8.1 Allgemeines
Für die Durchführung eines Auftrags müssen alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Zutrittsrechte rechtzeitig vorliegen.
8.2 Zutrittsrechte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass RS-SkyCapture die vereinbarten Aufnahmeorte zum vereinbarten Zeitpunkt betreten darf.
8.3 Grundstücke und Gebäude
Soweit Aufnahmen auf Privatgrundstücken oder in Gebäuden erfolgen, sorgt der Auftraggeber für die Zustimmung der Berechtigten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.4 Luftrechtliche Genehmigungen
Erforderliche luftrechtliche Freigaben oder Genehmigungen werden entsprechend der gesetzlichen Zuständigkeiten eingeholt.
8.5 Besondere Schutzbereiche
Einsätze in Kontrollzonen, Naturschutzgebieten oder sonstigen besonders geschützten Bereichen erfolgen nur bei Vorliegen der notwendigen Erlaubnisse.
8.6 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt bei der Beschaffung projektbezogener Informationen und erforderlicher Ansprechpartner.
8.7 Verzögerungen
Fehlende Genehmigungen oder Zutrittsrechte können zu Terminverschiebungen führen und stellen keinen Mangel der Leistung dar.
8.8 Zusatzaufwand
Zusätzlicher Aufwand für die Abstimmung oder Beschaffung von Genehmigungen wird nur berechnet, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
8.9 Haftung für Angaben
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Berechtigungen verantwortlich.
8.10 Sicherheitsvorgaben
Vor Ort geltende Sicherheits-, Haus- oder Betriebsvorschriften sind einzuhalten.
8.11 Abbruch des Einsatzes
Kann ein Einsatz wegen fehlender Berechtigungen oder Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden, darf RS-SkyCapture den Einsatz abbrechen oder verschieben.
8.12 Dokumentation
Genehmigungen, Freigaben und wesentliche Zustimmungen können zum Nachweis dokumentiert werden.
-
9.1 Allgemeine Durchführung
Drohnenflüge werden ausschließlich durch qualifiziertes Personal unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt.
9.2 Flugvorbereitung
Vor jedem Einsatz werden Wetter, Luftraum, Start- und Landeplatz, Sicherheitsrisiken sowie die technische Einsatzbereitschaft der Ausrüstung geprüft.
9.3 Sicherheitsvorrang
Die Sicherheit von Menschen, Tieren, Sachwerten und des Luftverkehrs hat jederzeit Vorrang vor der Durchführung des Auftrags.
9.4 Entscheidung über den Flugbetrieb
Die verantwortliche Fernpilotin bzw. der verantwortliche Fernpilot entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Flug sicher durchgeführt, unterbrochen oder abgebrochen wird.
9.5 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Alle Einsätze erfolgen unter Beachtung der geltenden luftrechtlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und sonstigen anwendbaren Vorschriften.
9.6 Einsatzgrenzen
Flüge außerhalb der zulässigen Betriebsgrenzen oder unter unsicheren Bedingungen werden nicht durchgeführt.
9.7 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Bei der Durchführung der Aufnahmen werden datenschutzrechtliche Vorgaben sowie Persönlichkeitsrechte Dritter berücksichtigt. Soweit erforderlich, sind entsprechende Einwilligungen einzuholen.
9.8 Unterbrechung oder Abbruch
Muss ein Einsatz aus Sicherheitsgründen, wegen technischer Störungen oder behördlicher Anordnungen unterbrochen oder abgebrochen werden, wird – soweit möglich – ein Ersatztermin abgestimmt.
9.9 Dokumentation
Flugrelevante Entscheidungen, Besonderheiten und sicherheitsrelevante Ereignisse können dokumentiert werden.
9.10 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den sicheren Ablauf des Einsatzes und informiert über bekannte Risiken oder örtliche Besonderheiten.
9.11 Haftungsbegrenzung
Verzögerungen oder Einschränkungen aufgrund gesetzlicher Sicherheitsanforderungen begründen grundsätzlich keinen Mangel der Leistung.
9.12 Abschluss des Einsatzes
Nach Abschluss werden die Aufnahmen gesichert und für die vereinbarte Nachbearbeitung vorbereitet.
-
10.1 Leistungsgegenstand
RS-SkyCapture erstellt Foto- und Videoaufnahmen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung unter Einsatz geeigneter Technik.
10.2 Künstlerische Freiheit
Soweit keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden, erfolgen Bildgestaltung, Perspektiven, Kameraführung, Schnitt und Farbgestaltung nach fachlichem und kreativem Ermessen.
10.3 Aufnahmeumfang
Die Anzahl der Aufnahmen oder die Länge des Videomaterials richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung. Rohmaterial ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4 Auswahl der Aufnahmen
RS-SkyCapture trifft eine fachgerechte Auswahl der zur Auslieferung geeigneten Fotos und Videosequenzen.
10.5 Technische Qualität
Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten technischen Standards erbracht. Geringfügige Abweichungen, die den Vertragszweck nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
10.6 Nachbearbeitung
Zur Leistung gehören nur die ausdrücklich vereinbarten Bearbeitungsschritte. Weitere Retuschen, Schnittfassungen oder Anpassungen können gesondert vergütet werden.
10.7 Änderungswünsche
Nach der Übergabe gewünschte Änderungen werden – soweit möglich – gegen gesonderte Vergütung durchgeführt.
10.8 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber teilt besondere Motivwünsche, Corporate-Design-Vorgaben oder Pflichtaufnahmen möglichst vor Produktionsbeginn mit.
10.9 Datensicherung
Während der Bearbeitung werden die Projektdaten nach den internen Sicherungsstandards gespeichert. Eine dauerhafte Archivierung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
10.10 Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung durch den Auftraggeber richtet sich nach den eingeräumten Nutzungsrechten sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
10.11 Reklamationen
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder Abweichungen sind nach Erhalt der Leistungen möglichst zeitnah mitzuteilen.
10.12 Abschluss der Leistung
Die Leistung gilt als erbracht, wenn die vereinbarten Fotos oder Videos in der vereinbarten Form bereitgestellt wurden.
-
11.1 Leistungsumfang der Nachbearbeitung
Die Nachbearbeitung umfasst ausschließlich die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Bearbeitungsschritte.
11.2 Standardbearbeitung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, können Belichtung, Kontrast, Farben, Weißabgleich, Schärfe sowie der Bildausschnitt optimiert werden.
11.3 Videobearbeitung
Bei Videoprojekten können Schnitt, Farbkorrektur, Stabilisierung, Tonanpassung, Titel und einfache Animationen Bestandteil der vereinbarten Leistung sein.
11.4 Kreative Freiheit
Die gestalterische Ausführung erfolgt nach fachlichem Ermessen, sofern keine verbindlichen Kundenvorgaben vereinbart wurden.
11.5 Korrekturschleifen
Der Leistungsumfang umfasst nur die ausdrücklich vereinbarte Anzahl an Korrekturschleifen. Weitere Änderungen können gesondert vergütet werden.
11.6 Rohdaten
Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien, unbearbeitetes Videomaterial oder Projektdateien) erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.7 Lieferformate
Die Auslieferung erfolgt in den vereinbarten Dateiformaten und Auflösungen. Nachträgliche Formatänderungen können Zusatzleistungen darstellen.
11.8 Archivierung
Eine dauerhafte Speicherung der Projektdaten wird nicht geschuldet, sofern keine gesonderte Archivierungsvereinbarung getroffen wurde.
11.9 Datensicherheit
Während der Bearbeitung werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Projektdaten getroffen.
11.10 Reklamationen
Beanstandungen hinsichtlich der Bearbeitung sind nach Erhalt der Dateien möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitzuteilen.
11.11 Zusatzbearbeitungen
Retuschen, Composings, aufwendige Freistellungen oder nachträgliche Änderungswünsche sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
11.12 Abschluss
Die Bearbeitung gilt als abgeschlossen, sobald die vereinbarten Enddateien in der vereinbarten Form bereitgestellt wurden.
-
12.1 Bereitstellung der Leistung
Die vereinbarten Leistungen gelten als zur Abnahme bereit, sobald sie dem Auftraggeber in der vereinbarten Form zur Verfügung gestellt wurden.
12.2 Prüfung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber prüft die gelieferten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist auf offensichtliche Mängel und Vertragsgemäßheit.
12.3 Mängelanzeige
Erkennbare Mängel oder Abweichungen sind möglichst konkret und nachvollziehbar mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
12.4 Nachbesserung
Soweit ein berechtigter Mangel vorliegt, erhält RS‑SkyCapture Gelegenheit, innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder eine Ersatzleistung zu erbringen.
12.5 Teilabnahmen
Bei umfangreichen Projekten können Teilleistungen gesondert abgenommen werden, sofern dies vereinbart wurde.
12.6 Abnahmefiktion
Unter den gesetzlich zulässigen Voraussetzungen kann eine Abnahme auch als erfolgt gelten, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder eine gesetzte angemessene Frist zur Abnahme ohne Angabe berechtigter Mängel verstreichen lässt.
12.7 Unerhebliche Mängel
Unerhebliche Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen grundsätzlich nicht zur Verweigerung der Abnahme.
12.8 Änderungswünsche nach Abnahme
Änderungen, die nach erfolgter Abnahme verlangt werden und keinen Mangel betreffen, gelten als zusätzliche Leistungen und können gesondert vergütet werden.
12.9 Gefahr- und Verantwortungsübergang
Mit der Abnahme bzw. Bereitstellung nach den vertraglichen Vereinbarungen geht die Verantwortung für die vertragsgemäße Nutzung auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig.
12.10 Dokumentation
Die Abnahme sowie wesentliche Erklärungen der Vertragsparteien können in Textform dokumentiert werden.
12.11 Ausschluss unberechtigter Beanstandungen
Beanstandungen, die ausschließlich auf nachträglichen Geschmacksänderungen oder nicht vereinbarten Gestaltungswünschen beruhen, begründen grundsätzlich keinen Mangel.
12.12 Abschluss des Projekts
Mit erfolgreicher Abnahme gilt das Projekt als abgeschlossen; weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den übrigen Vertragsbedingungen.
-
13.1 Urheberrecht
Urheber sämtlicher Foto-, Video- und Drohnenaufnahmen bleibt RS‑SkyCapture, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
13.2 Einräumung der Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
13.3 Art der Nutzungsrechte
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrechte eingeräumt.
13.4 Nutzungsumfang
Der räumliche, zeitliche, sachliche und mediale Umfang der Nutzung richtet sich nach Angebot, Vertrag oder Lizenzvereinbarung.
13.5 Bearbeitungen
Bearbeitungen, Veränderungen oder Kombinationen mit anderen Werken bedürfen der Zustimmung von RS‑SkyCapture, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder nichts anderes vereinbart wurde.
13.6 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
13.7 Eigenwerbung
RS‑SkyCapture darf die erstellten Arbeiten als Referenz für Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio oder Social Media) verwenden, sofern keine entgegenstehende Vereinbarung oder gesetzliche Gründe bestehen.
13.8 Namensnennung
Soweit vereinbart oder branchenüblich, ist bei Veröffentlichungen eine angemessene Urheberbenennung vorzunehmen.
13.9 Nutzungsbeschränkungen
Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung und kann eine zusätzliche Vergütung auslösen.
13.10 Rechtsverletzungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die eingeräumten Nutzungsrechte einzuhalten und Dritte entsprechend zu verpflichten, soweit erforderlich.
13.11 Erlöschen und Erweiterung
Erweiterte oder ausschließliche Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13.12 Dokumentation
Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte wird nach Möglichkeit in Angebot, Vertrag oder Rechnung dokumentiert.
-
14.1 Urheberstellung
RS‑SkyCapture bleibt Urheber aller erstellten Fotografien, Videos, Drohnenaufnahmen sowie sonstigen urheberrechtlich geschützten Werke, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
14.2 Schutz der Werke
Alle Werke sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte; weitergehende Rechte werden nicht übertragen.
14.3 Keine Übertragung des Urheberrechts
Mit der Vergütung oder der Übergabe der Dateien geht das Urheberrecht selbst nicht auf den Auftraggeber über.
14.4 Vervielfältigung und Verbreitung
Vervielfältigungen, Veröffentlichungen oder sonstige Verwertungen sind nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.
14.5 Bearbeitungen
Änderungen, Montagen oder sonstige Bearbeitungen der Werke bedürfen – soweit gesetzlich zulässig – der vorherigen Zustimmung von RS‑SkyCapture, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
14.6 Entfernung von Kennzeichnungen
Urhebervermerke, Wasserzeichen oder sonstige Herkunftshinweise dürfen nicht ohne Berechtigung entfernt oder verändert werden.
14.7 Referenznutzung
Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht oder berechtigte Interessen entgegenstehen, darf RS‑SkyCapture abgeschlossene Projekte als Referenz für Eigenwerbung nutzen.
14.8 Rechtsverletzungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, urheberrechtswidrige Nutzungen zu unterlassen und Dritte entsprechend zu verpflichten, soweit erforderlich.
14.9 Ansprüche bei Verstößen
Bei einer Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte bleiben gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, unberührt.
14.10 Materialien des Auftraggebers
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte versichert dieser, über die erforderlichen Rechte zu verfügen und RS‑SkyCapture von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit gesetzlich zulässig.
14.11 Gesetzliche Schranken
Gesetzliche Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts bleiben von diesen Regelungen unberührt.
14.12 Dokumentation
Vereinbarungen über Urhebervermerke, Referenznutzung oder besondere Nutzungsrechte sollen in Textform dokumentiert werden.
-
15.1 Grundsatz
RS‑SkyCapture darf abgeschlossene Projekte als Referenz verwenden, soweit keine gesetzliche Vorschrift oder individuelle Vereinbarung entgegensteht.
15.2 Umfang
Die Referenznutzung kann insbesondere auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Medien, in Portfolios, Präsentationen, Messen oder Werbematerial erfolgen.
15.3 Vertrauliche Projekte
Bei vertraulichen Projekten oder ausdrücklich vereinbarter Geheimhaltung erfolgt keine Referenznutzung ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers.
15.4 Personenbezogene Inhalte
Soweit Personen erkennbar sind oder besondere Persönlichkeitsrechte betroffen sind, erfolgt eine Veröffentlichung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und erforderlichen Einwilligungen.
15.5 Unternehmenskennzeichen
Firmenname, Logo oder Marken des Auftraggebers werden nur verwendet, soweit dies vereinbart oder rechtlich zulässig ist.
15.6 Widerruf besonderer Einwilligungen
Erteilte Einwilligungen können im gesetzlichen Rahmen widerrufen werden; bereits rechtmäßig veröffentlichte Inhalte bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
15.7 Bearbeitung für Eigenwerbung
Für Präsentationszwecke dürfen Werke in technisch erforderlichem Umfang angepasst werden (z. B. Größenänderung oder Komprimierung), ohne den Charakter des Werkes wesentlich zu verändern.
15.8 Nennung des Auftraggebers
Eine namentliche Nennung erfolgt nur, soweit sie vereinbart oder rechtlich zulässig ist.
15.9 Ausschluss
Der Auftraggeber kann bereits bei Vertragsschluss einer Referenznutzung ganz oder teilweise widersprechen; dies sollte in Textform festgehalten werden.
15.10 Dauer
Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf die Referenznutzung zeitlich unbefristet erfolgen, solange keine berechtigten überwiegenden Interessen entgegenstehen.
15.11 Nachweis
Vereinbarungen über die Referenznutzung werden nach Möglichkeit in Angebot, Vertrag oder Freigabe dokumentiert.
15.12 Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Datenschutz-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
-
16.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags sowie im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
16.2 Rechtsgrundlagen
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger einschlägiger Rechtsvorschriften.
16.3 Erhobene Daten
Verarbeitet werden insbesondere Kontakt-, Rechnungs-, Kommunikations- und Projektdaten sowie erforderliche Bild- und Videodaten.
16.4 Bild- und Videoaufnahmen
Soweit Personen erkennbar sind, werden Persönlichkeitsrechte sowie datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet. Erforderliche Einwilligungen sind vom Auftraggeber einzuholen, sofern dieser hierfür verantwortlich ist.
16.5 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
16.6 Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Vertragserfüllung, aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
16.7 Datensicherheit
RS‑SkyCapture trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff.
16.8 Betroffenenrechte
Betroffene Personen haben die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch nach Maßgabe der DSGVO.
16.9 Referenz- und Werbenutzung
Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung.
16.10 Auftragsverarbeitung
Soweit im Einzelfall erforderlich, werden mit eingesetzten Dienstleistern die gesetzlich notwendigen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
16.11 Datenschutzverletzungen
Bekannt gewordene Datenschutzverletzungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben behandelt und – soweit erforderlich – den zuständigen Behörden und Betroffenen gemeldet.
16.12 Ergänzende Datenschutzerklärung
Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von RS‑SkyCapture, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt.
-
17.1 Grundsatz
RS‑SkyCapture haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB keine zulässigen Haftungsbeschränkungen vorsehen.
17.2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet RS‑SkyCapture unbeschränkt.
17.3 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RS‑SkyCapture nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
17.4 Ausschluss bestimmter Schäden
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17.5 Wetter und behördliche Maßnahmen
Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen, Flugverbotszonen oder behördlicher Anordnungen wird keine Haftung übernommen, soweit kein Verschulden von RS‑SkyCapture vorliegt.
17.6 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus unzutreffenden Angaben, fehlenden Genehmigungen oder Verletzungen seiner Mitwirkungspflichten entstehen.
17.7 Daten und Datensicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Bild- und Videodaten nach Erhalt selbst zu sichern. Eine dauerhafte Archivierung durch RS‑SkyCapture besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
17.8 Höhere Gewalt
Für Schäden oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
17.9 Zwingende Haftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
17.10 Verjährung
Soweit gesetzlich zulässig, gelten für Schadensersatzansprüche die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
17.11 Versicherung
RS‑SkyCapture unterhält die gesetzlich erforderliche Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Drohnen.
17.12 Schlussregelung
Weitergehende oder abweichende Haftungsregelungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, soweit gesetzlich zulässig.
-
18.1 Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Für die von RS‑SkyCapture erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
18.2 Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind nach Erhalt der Leistung möglichst unverzüglich und nachvollziehbar in Textform anzuzeigen.
18.3 Gelegenheit zur Nacherfüllung
Liegt ein berechtigter Mangel vor, erhält RS‑SkyCapture zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung oder – soweit geeignet – zur Ersatzleistung.
18.4 Ausschluss unbegründeter Beanstandungen
Beanstandungen, die ausschließlich auf subjektiven Geschmacksfragen oder nicht vereinbarten Gestaltungswünschen beruhen, stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.
18.5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber unterstützt die Prüfung und Behebung eines Mangels durch die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Dateien.
18.6 Nachbesserungsfrist
RS‑SkyCapture wird berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben, soweit dies technisch und tatsächlich möglich ist.
18.7 Fehlschlagen der Nacherfüllung
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, richten sich die weiteren Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.
18.8 Ausschluss bei Fremdeinflüssen
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf nachträgliche Veränderungen, unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
18.9 Wetter- und Umwelteinflüsse
Natürliche Einflüsse wie Wetter, Lichtverhältnisse oder behördliche Auflagen begründen keinen Gewährleistungsmangel, sofern die Leistung fachgerecht erbracht wurde.
18.10 Verjährung
Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
18.11 Haftungsabgrenzung
Die Regelungen zur Gewährleistung ergänzen die Haftungsbestimmungen dieser AGB; gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
18.12 Abschluss
Mit ordnungsgemäßer Mängelbeseitigung oder berechtigter Ersatzleistung gilt die Gewährleistung hinsichtlich des gerügten Mangels als erfüllt.
-
19.1 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann einen Auftrag vor Leistungsbeginn stornieren. Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene und nachweisbare Aufwendungen sind zu vergüten.
19.2 Terminverschiebung
Eine Verschiebung eines vereinbarten Termins ist möglichst frühzeitig mitzuteilen. Soweit eine Verlegung organisatorisch möglich ist, wird ein neuer Termin vereinbart.
19.3 Kurzfristige Absagen
Bei kurzfristigen Absagen können bereits entstandene Kosten, insbesondere Anfahrts-, Genehmigungs- oder Reservierungskosten, gesondert berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig und vertraglich vereinbart ist.
19.4 Rücktritt durch RS‑SkyCapture
RS‑SkyCapture kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder tatsächlichen Gründen unzumutbar oder unmöglich wird oder der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt.
19.5 Wetterbedingte Verschiebung
Erfordert die Wetterlage eine Verschiebung des Drohneneinsatzes, wird nach Möglichkeit kostenfrei ein Ersatztermin abgestimmt. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
19.6 Höhere Gewalt
Kann der Auftrag infolge höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht durchgeführt werden, werden die Vertragsparteien gemeinsam über das weitere Vorgehen entscheiden.
19.7 Teilweise Leistungserbringung
Sind zum Zeitpunkt der Stornierung bereits Teilleistungen erbracht worden, sind diese entsprechend dem Leistungsstand zu vergüten.
19.8 Gutscheine und Anzahlungen
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit berechtigten Forderungen verrechnet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften und die vertraglichen Vereinbarungen.
19.9 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19.10 Nachweis geringeren Schadens
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit pauschalierte Ansprüche vereinbart wurden.
19.11 Form
Stornierungen, Rücktritte und Terminverschiebungen sollten mindestens in Textform erfolgen.
19.12 Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.
-
20.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
20.2 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von RS‑SkyCapture Gerichtsstand.
20.3 Verbraucherschutz
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz, bleiben von diesen AGB unberührt.
20.4 Individuelle Vereinbarungen
Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
20.5 Textform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollten aus Beweisgründen mindestens in Textform erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.
20.6 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20.7 Ersatzregelung
Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
20.8 Datenschutz
Die Bestimmungen dieser AGB gelten ergänzend zur gesonderten Datenschutzerklärung von RS‑SkyCapture.
20.9 Urheber- und Nutzungsrechte
Die Regelungen zu Urheber- und Nutzungsrechten bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen, soweit dies ihrem Inhalt nach vorgesehen ist.
20.10 Schlussabrechnung
Offene Vergütungsansprüche und sonstige Verpflichtungen bleiben von einer Vertragsbeendigung unberührt.
20.11 Inkrafttreten
Diese AGB gelten ab dem im Dokument angegebenen Geltungsdatum und ersetzen frühere Fassungen.
20.12 Schlussbestimmung
Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils vereinbarten Fassung an.